Vermögen erhalten!
Die Haftpflicht-Versicherung für vermietete Eigentumswohnungen
Die Haftungsrisiken eines Vermieters einer Eigentumswohnung werden
nicht selten unterschätzt. Dabei hat der Gesetzgeber im
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dieses Risiko klar definiert. Danach
haftet der Sondereigentümer für Schäden, die sein Mieter
als „Erfüllungsgehilfe“im Sinne des § 278 BGB
schuldhaft anderen zufügt.
Außerdem ist der Wohnungseigentümer verpflichtet,
„die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteileso instand zu
halten, und von diesen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentumnur in
solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen
Wohnungseigentümer ein Nachteil entsteht,der über das bei
einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht.
Häufige Schadenfälle sind falsch verlegte elektrische
Leitungen, mangelhafte Wasserinstallationen, defekte Heizkörper
oder unsachgemäße Decken- konstruktionen. So trägt der
Wohnungseigentümer beispielsweise die Verantwortung dafür,
dass Anschlüsse von wasserführenden Geräten, die
erfahrungsgemäß störanfällig sind,
regelmäßig vom Fachmann überprüft werden.
Leistung
Es besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche
Schadenersatzverpflichtung wegen Personen-, Sach- und
Vermögensschäden oder wenn Pflichten zur Verkehrssicherung
und Instandhaltung vernachlässigt wurden.Die Versicherung
prüft für den Versicherungsnehmer die Frage, ob er für
den Schaden ersatzpflichtig ist. Bei berechtigten Ansprüchen
werden die Kosten übernommen, ungerechtfertigte oder
überhöhte Forderungen werden abgewehrt – notfalls vor
Gericht!
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Sie schützt den Grundstückseigentümer vor den Folgen
von Schadenersatzansprüchen. Der Eigentümer ist gesetzlich
verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um Benutzer seines
Grundstückes oder Gebäudes vor Schaden zu bewahren. Dazu
zählen das Reinigen sowie im Winter das Streuen und Räumen
der Gehwege, die ausreichende Beleuchtung von Fluren und Treppen, aber
auch die Vorsorge, Schäden zu vermeiden,die durch den Einsturz
bzw. die Ablösung von Teilen der Gebäude an Personen oder
Sachen entstehen können.
Leistung
Es besteht Versicherungsschutz, für die gesetzliche
Schadenersatzverpflichtung wegen Personen-, Sach- und
Vermögensschäden und wenn die Pflichten zur Verkehrssicherung
und Instandhaltung vernachlässigt wurden. Die Versicherung
prüft für den Versicherungsnehmer die Frage, ob er für
den Schaden ersatzpflichtig ist. Bei berechtigten Ansprüchen
werden die Kosten übernommen, ungerechtfertigte oder
überhöhte Forderungen werden abgewehrt – notfalls vor
Gericht.
Quelle von Text und aller Bilder: Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a. G. in München